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Steiermärkische Landesregierung: Neue Regelungen für Entschädigungszahlungen an steirische Feuerwehren

Umfassende Verbesserungen für steirische Feuerwehren beschlossen

Vier Männer und vier Frauen stehend nebeneinander in einem Festsaal.
Die Steiermärkische Landesregierung hat in ihrer heutigen Regierungssitzung die neue Richtlinie zu den Entschädigungszahlungen für steirische Feuerwehren beschlossen.© Land Steiermark/Resch; bei Quellenangabe honorarfrei

Graz (16. Jänner 2025).- In ihrer heutigen Regierungssitzung (16.1.2025) hat die Steiermärkische Landesregierung mit der beschlossenen neuen Richtlinie zu den Entschädigungszahlungen für steirische Feuerwehren bereits einen ersten Punkt des Regierungsabkommens umgesetzt.

Die Neuregelung betrifft vor allem Katastrophenfälle: So werden nunmehr nicht nur zehn – anstatt wie bislang sechs – Euro an Verpflegungskosten pro Helfer vom Land Steiermark übernommen, sondern auch die Treibstoffkosten für die Rückfahrt vom Einsatzort abgegolten. Zudem werden auch die Kostenersätze für beschädigte Schutzkleidung, Geräte sowie Feuerwehrautos deutlich erhöht.

Landeshauptmann Mario Kunasek: „Ich freue mich, dass wir mit der heute beschlossenen Richtlinie umfassende und sofort wirksame Verbesserungen für die steirischen Feuerwehren erreichen konnten. Unsere Feuerwehren sind künftig keine Bittsteller mehr, sie wissen ab sofort genau und transparent, was sie im Schadensfall refundiert bekommen.″ Zudem gilt die Richtlinie auch rückwirkend für das Jahr 2024: „Damit ist sichergestellt, dass die steirischen Feuerwehren unbürokratisch die Kosten für das herausfordernde Vorjahr erstattet bekommen″, so der Landeshauptmann.  

„Mit der Anpassung der Richtlinie haben wir einen ersten, wesentlichen Schritt aus unserem Regierungsprogramm umgesetzt. Gerade weil die Kameradinnen und Kameraden ehrenamtlich in den Einsatz gehen, sollen ihnen nicht noch Zusatzkosten entstehen. Deswegen war es uns besonders wichtig, die Rahmenbedingungen für die steirischen Florianis zu verbessern”, begrüßt auch Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom den heutigen Beschluss.

Graz, am 16. Jänner 2025

Bearbeiter dieser Information: Markus Scheiner, Telefonnummer +43 (316) 877-4453 und +43 (676) 86664453  oder E-Mail: markus.scheiner@stmk.gv.at 
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