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Silvesterraketen, Böller und Feuerwerkskörper erhöhen durch die vorherrschende Trockenheit das Waldbrand-Risiko

Silvester Waldbrandverordnung der BH Liezen© BH Liezen

Landeswarnzentrale Steiermark, Graz 30.12.2015 

Für Silvester wurde bereits von Seiten der Feuerwehr davor gewarnt, Feuerwerkskörpern in Wald- und Wiesennähe abzuschießen. Es wird mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass alle steirischen Bezirkshauptmannschaften inkl. Expositur Gröbming das Feuerentzünden - insbesondere auch die Verwendung von Feuerwerkskörpern -  im Wald und dessen Gefährdungsbereich mit Verordnungen in ihren Bezirken verboten haben!

Hinweis: Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
In den Verordnungen wird auch auf die Kampfzone des Waldes hingewiesen, das ist die Grenze zwischen natürlicher Baumgrenze und tatsächlichem Bewuchs.

Übertretungen werden mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,-- geahndet.

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist nach dem Pyrotechnikgesetz generell verboten. F2 – Feuerwerkskörper sind laut Gesetz jene, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Lärmpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind.
Der Bürgermeister kann per Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebietes von diesem Verbot ausnehmen. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall in ihrer Gemeinde, ob dahingehend eine Verordnung kundgemacht wurde. Eine derartige Ausnahme gibt es beispielsweise für das Stadtgebiet von Graz nicht und ist daher die Verwendung ausnahmslos verboten.

In den vergangenen Wochen ist es in der Steiermark bereits zu mehreren Waldbränden gekommen. Die geringen Niederschläge des bisherigen Winters und die daraus resultierende Trockenheit lassen das Risiko für Wiesen- und Waldbrände insbesondere in nebelfreien Höhenlagen zwischen 800 und 1500 Meter weiter steigen.

Es ist jedenfalls erhöhte Achtsamkeit notwendig – insbesondere im Umgang mit Feuerwerkskörpern zu Silvester!

Die Landeswarnzentrale Steiermark rät nochmals dringend davon ab, Feuerwerke wie Böller oder Raketen in Waldnähe bzw. in Gefährdungsbereichen abzuschießen. Bereits der kleinste Funke kann eine Waldbrand-Katastrophe auslösen. 

 

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0
Fax: +43 (316) 877-2294

E-Mail: post@stmk.gv.at

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