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Europäisches Kriseninterventions - Expertentreffen in Luxemburg

Am 15. und 16. November 2007 konferierten in Luxemburg unter den Auspizien der Europäischen Kommission deutschsprachige Experten der psychosozialen Akutbetreuung (PSU), um auf der Grundlage aktueller Erfahrungen und wissenschaftlicher Erkenntnisse, bereits vorliegende gemeinsame Standards und Richtlinien zur Qualitätssicherung der psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) im europäischen Raum zu aktualisieren.
Das EU-Policy-Paper „Psycho - Social Model for Situations of Mass Emergency" aus dem Jahre 2001 stellte die Grundlage der Arbeiten dar. Es herrschte allgemeiner Konsens, dass dieses Papier in einigen Punkten ergänzungsbedürftig ist. Folgende Schwerpunkte wurden als besonders relevant für eine Ausarbeitung identifiziert:

1. Die Schnittstellengestaltung

2. Die Einbindung der PSNV in die vorhandenen Strukturen der Gefahrenabwehr

3. Die Leitungs- und Führungsstrukturen innerhalb der PSNV

4. PSNV Bedarfs- und Bedürfnisanalyse

5. Kompetenzen der PSNV-Helfer

6. Die Gestaltung einer Hotline

7. Die Dokumentation der Einsätze

Zu 1. Die Schnittstellengestaltung

Das Gremium setzte sich in erster Linie mit den Belangen der Akutphase auseinander. Inhaltlicher Schwerpunkt stellten die zu definierenden Standards in dieser Phase dar. Die Qualität der PSNV hängt aber, neben der Qualität der Hilfen in der akuten Phase, wesentlich von einem funktionalen und reibungslosen Übergang der primären Betreuung in die mittel- und langfristige Betreuung ab. Nur wenn es gelingt, dass den unterschiedlichen mittel- und langfristigen Bedürfnissen der Betroffenen strukturiert und verlässlich Rechnung getragen wird, kann dem Ziel der PSNV - Gesundheitsförderung im Kontext von Katastrophen, Grossschadenslagen und alltagnahen Unglücken, Rechnung getragen werden.
Die Problematik zwischen der Akutphase der PSNV hin zur Übergangsphase und langfristigen Phase ist aber im EU-Policy Paper nur ungenügend beschrieben und Erfahrungswerte haben ergeben, dass es schnell zu Komplikationen kommen kann.
Eine funktionierende Gestaltung von Schnittstellen kann nur unter Miteinbezug der dort handelnden Akteure gelingen. Als ein wichtiger nächster Arbeitsschritt des Gremiums wurde hier ein entsprechendes Vorgehen beschlossen.

Zu 2. Die Einbindung der PSNV in die vorhandenen Strukturen der Gefahrenabwehr

PSNV-Angebote müssen sich in die vorhandenen Strukturen des Katastrophenschutzes der einzelnen Nationen eingliedern. Gleichzeitig ist zu beachten, dass die Belange der PSNV ein eigenständiges Fachgebiet darstellen und daher fachlich eigenverantwortlich durchzuführen sind und dafür entsprechende Rahmenbedingungen vorherrschen müssen. So kann zum Beispiel die Notwendigkeit von PSNV nur von erfahrenden PSNV Kräften beurteilt werden, diese müssen in die Entscheidungsprozesse eingebunden werden.

Zu 3. Die Leitungs- und Führungsstrukturen innerhalb der PSNV

PSNV braucht klare Führungsstrukturen und eine Anbindung an die Stabsarbeit. In den unterschiedlichen Ländern finden sich hierfür unterschiedliche Begriffe. Eine Angleichung wurde als sinnvoll erachtet. Ein Fachberater PSNV (z. B. ein Psychosozialer Manager) muss in die eingesetzten Krisenstäbe berufen werden. Die operative PSNV - Leitung unmittelbar vor Ort muss ebenfalls vorhanden sein. Fragen bezüglich der Fachaufsicht und der Weisungsbefugnis müssen geklärt werden.

Zu 4. Wer braucht welche psychosozialen Angebote?

Der Begriff der Triage, der sich in einigen Veröffentlichungen findet, setzt voraus, dass alle Betroffenen psychisch „verletzt" und somit triagebedürftig sind. Hiervon ist nicht auszugehen, es existieren dazu auch keine entsprechenden wissenschaftlichen Erkenntnisse, die eine solche Vorgehensweise rechtfertigen würden. Betroffene benötigen in der Regel Unterstützung und Hilfe, nur einige wenige benötigen mehr.
Um ausreichend Angebote vorhalten zu können braucht es in einem ersten Schritt seitens der PSNV-Leitung eine Einschätzung bezüglich des vorhanden Bedarfs und der entsprechenden Alarmierung von PSNV-Kräften.
Die individuellen Angebote können nur auf der Grundlage einer spezifischen Bedürfnisermittlung vorgenommen werden. Oftmals benötigen Betroffene erstrangig Informationen und einen geschützten Raum. Nur ein geringer Teil benötigt unmittelbare weiterführende Interventionen auf der Grundlage eines Screenings. Dieses ist der Bedürfnisermittlung nachgeschaltet und wird von Fachkräften durchgeführt. PSNV-Kräfte müssen auf Grund ihrer Ausbildung in der Lage sein, Hilfsbedürftige von Interventionsbedürftigen unterscheiden zu können.

Zu 5. Kompetenzen der PSNV-Helfer

Hilfsangebote im Kontext von Katastrophen sind nicht gleichzusetzen mit Angeboten alltagsnaher Schadenslagen. PSNV-Kräfte, die im Katastrophenfall eingesetzt werden, benötigen die Vermittlung zusätzlicher Ausbildungsinhalte, die speziell auf die Bedürfnisse der Betroffenen im Katastrophenfall zugeschnitten sind.

Zu 6. Die Gestaltung einer Hotline

Das Gremium empfiehlt die Einrichtung einer einzigen behördlichen Hotline, in die PSNV Kräfte zu integrieren sind. Der kontinuierliche Austausch mit weiteren Anbietern telefonischer Auskunft und Beratung muss gewährleistet sein.

Zu 7. Dokumentation der Einsätze

Die Dokumentation der PSU Arbeit muss selbstverständlicher Bestandteil der PSU Arbeit werden. Dies gilt auch für komplexe Schadenslagen. Ebenfalls zu empfehlen ist eine standardisierte Vorbereitung auf Schadenslagen. Eine länderübergreifende standardisierte Vorgehensweise scheint nicht realisierbar. Vorgeschlagen wurde auch hier die Festlegung auf eine gemeinsame Begrifflichkeit. Die Beschreibung der Dokumentation wurde im EU-Policy Paper nicht vorgenommen, daher ist hier die Ausarbeitung von konkreten Empfehlungen zu einer detaillierten Prozessdokumentation notwendig.


Eine wichtige Aufgabe für ein weiteres Treffen wird sein, die wesentlichen Kategorien zu finden, die zu einer abstrahierten Beschreibung der Einsätze im Kontext einer Katastrophe notwendig wären.

An der Expertengruppe nehmen neben deutschen und luxemburgischen Vertretern der PSU u. a. Fr. Primaria Dr. Katharina Purtscher, der Psychotherapeut Edwin Benko, die Diplomsozialarbeiterin Cornelia Daum und Mag. Helmut Kreuzwirth vom KIT Land Steiermark teil.

Aufgrund der Vielschichtigkeit des Themenbereiches erfordert die Fertigstellung eines endgültigen Dokumentes weitere Treffen der Expertengruppe, die von der Europäischen Kommission unterstützt werden.

 

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