Landesamtsdirektion FA Katastrophenschutz und Landesverteidigung
Mag. Harald Eitner
Leiter der FachabteilungMonika Berghold
Sekretariat
Tel: +43 (316) 877-2218
Fax: +43 (316) 877-3913
E-Mail: katastrophenschutz@stmk.gv.at
Schriftliche Anträge und Kontaktaufnahme
Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen oder Anbringen an uns richten wollen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Landesamtsdirektion FA Katastrophenschutz und Landesverteidigung
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt, Paulustorgasse 4
per Telefax: +43 (316) 877-3913
per E-Mail: katastrophenschutz@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formular) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Falls Sie uns außerhalb der Amtsstunden ein elektronisches Anbringen übermitteln, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden entgegengenommen und bearbeitet. Es gilt daher auch erst zu diesem Zeitpunkt als eingebracht und eingelangt.
1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Landesamtsdirektion FA Katastrophenschutz und Landesverteidigung
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt, Paulustorgasse 4
per Telefax: +43 (316) 877-3913
per E-Mail: katastrophenschutz@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formular) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Falls Sie uns außerhalb der Amtsstunden ein elektronisches Anbringen übermitteln, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden entgegengenommen und bearbeitet. Es gilt daher auch erst zu diesem Zeitpunkt als eingebracht und eingelangt.