Anthrax-Situation in der Steiermark
In Österreich im allgemeinen und hier bei uns in der Steiermark hat es zwar schon einige Verdachtsmomente gegeben, Ernstfall ist allerdings noch keiner aufgetreten.
Insgesamt gab es mit Stand Mitte November 2001 285 Anthrax-Verdachtsfälle in Österreich.
Die meisten davon in Wien (mit 95 mehr als ein Drittel), danach folgen Niederösterreich mit 47 und die Steiermark mit 41 Verdachtsfällen.
Bei all diesen Einsätzen waren die ABC-Abwehrkräfte des Bundesheeres eingebunden.
Die Untersuchung der verdächtigen Stoffe dauert bis zum Vorliegen des Ergebnisses ca. 4 Tage.
Insgesamt gab es mit Stand Mitte November 2001 285 Anthrax-Verdachtsfälle in Österreich.
Die meisten davon in Wien (mit 95 mehr als ein Drittel), danach folgen Niederösterreich mit 47 und die Steiermark mit 41 Verdachtsfällen.
Bei all diesen Einsätzen waren die ABC-Abwehrkräfte des Bundesheeres eingebunden.
Die Untersuchung der verdächtigen Stoffe dauert bis zum Vorliegen des Ergebnisses ca. 4 Tage.
Koordination/Einsatzleitung
Die Einsatzleitung wurde in der Steiermark vom Landessanitätsdirektor übernommen. In der Landeswarnzentrale Steiermark der Abteilung für Katastrophenschutz und Landesverteidigung wurden und werden entsprechende Alarmpläne erstellt und angeglichen. Ein Expertenteam steht dazu zur Seite und wird im Bedarfsfall einberufen.
Anthrax-Hotline 0800/20 20 74
Das Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen hat diese Gratisnummer für alle Anfragen bezüglich Anthrax eingerichtet. Diese Nummer wird werktags von 09.00 bis 16.00 Uhr betreut.
Anthrax
Die Mikroorganismen des Anthrax können Infektionen der Haut, Eingeweide oder der Lunge verursachen. Um diese Infektion zu verursachen, müssen diese Mikroorganismen entweder durch eine Verletzung der Haut eindringen, geschluckt oder inhaliert werden. Nach der Ansteckung kann die Krankheit durch Verabreichung bestimmter Antibiotika verhindert werden. Die Krankheit wird nicht durch einen Kontakt zwischen Personen übertragen.
Verhaltensmaßnahmen
Verhaltens- und Vorsorgemaßnahmen insbesondere in bezug auf den Umgang mit verdächtigen Briefsendungen erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Soziale Sicherheit und Generationen